Rechtsprechung
BVerwG, 21.11.1955 - V C 201.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 56
- WM 1956, 45
- DVBl 1956, 306
- DÖV 1956, 149
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
Rechtsmittel
Weder gegen diese Verfügung noch gegen den Erlaß einer vorläufigen Mietverfügung mit Besitzeinweisung zugunsten des Beigeladenen bestehen rechtliche Bedenken: Der Kläger hat sich in dem Sinne "verschwiegen", in dem das erkennende Gericht dies in anderem Zusammenhang, nämlich im Urteil vom 21. November 1955 (MDR 1956 S. 269 = DVBl. 1956 S. 306 = DÖV 1956 S. 149 = ZMR 1956 S. 56) hinsichtlich der in § 14 Abs. 4 Satz 1 und § 15 Abs. 5 Satz 3 WBewG festgesetzten Fristen ausgeführt hat. - BVerwG, 19.12.1956 - V C 120.55
Rechtsmittel
b) Wenn es ferner richtig ist, daß die gesetzlichen Fristen zu Lasten der Wohnungsbehörde auf dem Verwirkungsgedanken beruhen, wie das Gericht im Urteil vom 21. November 1955 (MDR 1956 S. 269 = DVBl. 1956 S. 306 = DÖV 1956 S. 149 = ZMR 1956 S. 56) klargestellt hat, dann ist dadurch die Behauptung des Klägers widerlegt, daß eine Ausschlußfrist für den Antrag des Verfügungsberechtigten nach § 14 Abs. 1 WBewG nicht bestehe und daß das Gesetz nicht besage, der Verfügungsberechtigte könne den Antrag aus § 14 Abs. 1 WBewG nur einmal stellen. - BVerwG, 28.10.1958 - V B 188.58
Rechtsmittel
In dem von den Klägerinnen angefochtenen Urteil hat sich das Berufungsgericht ausführlich mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. November 1955 - BVerwG V C 201.54 - undvom 19. Dezember 1956 - BVerwG V C 120.55 - auseinandergesetzt. - BVerwG, 15.02.1956 - V B 180.55
Rechtsmittel
Nachdem der Senat durchUrteil vom 21. November 1955 - BVerwG V C 201.54 - dahin entschieden hat; "§ 14 Abs. 4 Satz 1 und § 15 Abs. 5 Satz 3 WBewG beruhen auf dem Verwirkungsgedanken", läßt sich die offenbar vom Kläger vertretene entgegengesetzte Auffassung nicht rechtfertigen, daß es unter allen Umständen einer förmlichen und ausdrücklichen Ablehnung des Antrages auf. - BVerwG, 22.11.1956 - V C 123.56
Rechtsmittel
Das gilt insbesondere von der Auslegung, die das Berufungsgericht - unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1955 (MDR 1956 S. 269 = DVBl. 1956 S. 306 = DÖV 1956 S. 149 = ZMR 1956 S. 56) den Vorschriften des § 14 Abs. 4 sowie § 15 Abs. 4 und 5 BVerwGG gegeben hat.
Rechtsprechung
BVerwG, 15.11.1955 - V B 144.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 56
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.07.1955 - V C 30.54
Rechtsanspruch Blinder auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung
Auszug aus BVerwG, 15.11.1955 - V B 144.55
Dahin hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, insbesondere in demUrteil vom 1. Juli 1955 - BVerwG V C 30.54 -.
- BVerwG, 13.06.1956 - V CB 62.56 Bestätigung von BVerwG V B 118.55 und V B 144.55.2.
- BVerwG, 21.08.1956 - V CB 96.56
Rechtsmittel
Das Gericht hat vielmehr schon durch Beschluß vom 15. November 1955 - BVerwG V B 144.55 - dahin entschieden, es sei eine Frage des Einzelfalles ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung, ob einem Lehrer ein Raum seiner Wohnung zusätzlich als Arbeitszimmer zu belassen sei. - BVerwG, 26.05.1956 - V C 2.56
Rechtsmittel
Die Entscheidung hierüber als einer Tat- und Rechtsfrage ist in vollem Umfang der Prüfung durch die Verwaltungsgerichte unterworfen; vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 15. November 1955 - BVerwG V B 144.55 - (vgl. ZMR 1956 S. 56).
Rechtsprechung
BVerwG, 09.11.1955 - V B 25.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 56
Rechtsprechung
BVerwG, 07.11.1955 - V B 132.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 07.11.1955 - V B 132.55
- BVerwG, 21.01.1956 - V B 132.55
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 56
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 105.54
Auszug aus BVerwG, 07.11.1955 - V B 132.55
Die vorliegende Verwaltungsstreitsache läßt umsoweniger eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung erkennen, als das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 6. April 1955 (NJW 1955 S. 1082 = DVBl. 1955 S. 703 = ZMR 1955 S. 284) rechtsgrundsätzlich dahin entschieden hat, daß die altrechtliche Erfassung von Wohnraum, wie sie hier zur Rede steht, durch das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz gegenstandslos geworden ist, ohne daß dadurch freilich zugleich auch die Zuteilung der Räume an den Beigeladenen und der zu seinen Gunsten festgesetzte Mietvertrag hinfällig geworden wäre.
- BVerwG, 21.08.1956 - V CB 96.56
Rechtsmittel
Dahin hat das Gericht bereits durch Beschluß vom 7. November 1955 - BVerwG V B 132.55 - entschieden.